Grillplatzordnung!
Sehr geehrter Gast!
Diese Hütte und der Grillplatz mit all seinen Einrichtungen wurde von der SGV.- Abteilung Westfeld – Ohlenbach unter dem Einsatz zahlreicher freiwilliger Helfer mit viel Fleiß und Mühe erbaut und bis heute in diesem guten Zustand erhalten.
Liebe Gäste, denken auch Sie daran und gehen Sie pfleglich und rücksichtsvoll mit dieser Einrichtung um, damit sich auch nach Ihnen noch viele Menschen an diesem Grillplatz erfreuen können.
Vermietung: Grillplatz und Hütte werden vom SGV.- Westfeld – Ohlenbach zum Preis von 70,00 € bzw. 60,00 € (Vereinsmitglieder) vermietet. Für kommerzielle Veranstaltungen, die keinem gemeinnützigen Zweck bestimmt sind, beträgt die Platzmiete 300,00 €. Außerdem ist hier die Vorlage der Gestattung gem. § 12 (1) GastG erforderlich. Hinzu kommen jeweils die Kosten für Strom (z. Zt. 0,50 € / kwh) und Wasser (z. Zt. 5,00 € / m³) , welche nach Zählerstand und Wasseruhr abgelesen werden. Benötigtes Feuerholz wird ebenfalls gesondert abgerechnet.
Anmeldungen richten Sie bitte an Wanderfreund u. Hüttenwart:
Rudolf Hoffman Heinz Belke
Mittelstrasse 5 bzw. in Vertretung Am Birkenstück 5
57392 Westfeld 57392 Westfeld
(02975)8948 (02975)8767
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Grillplatz nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ohne die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vermieten.
Hütte und Grillplatz sind bis 12.00 Uhr des Folgetages zu reinigen und der Schlüssel ist bei dem Hüttenwart Rudolf Hoffmann abzugeben. Für die Entsorgung des anfallenden Mülls hat der Nutzer selbst Sorge zu tragen. Sollten Reinigung und Schlüsselabgabe nicht bis 12.00 Uhr erfolgt sein, so fällt die o.g. Benutzungsgebühr in voller Höhe erneut an.
„Frisch – Auf“
SGV.- Abt. Westfeld – Ohlenbach e.V.
der Vorstand